Ab dem 1. Juli 2014 wird das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte in seinen wesentlichen Teilen in Kraft treten.
Dann können Verschuldete ihren Schuldenberg unter bestimmten Voraussetzungen schon nach 3 bzw. 5 Jahren (statt wie bisher 6 Jahren) abgetragen haben.
Mehr dazu erfahren Sie in diesem kostenlosen Infoblatt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (PDF, 111 KB): Reform der Verbraucherentschuldung