Wenn ein Krisenereignis das gebuchte Urlaubsziel heimsucht und den Traumort in einen Ort des Alptraums verwandelt, sind Pauschalreisende nicht rechtlos.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat eine Übersicht zusammengestellt, unter welchen Voraussetzungen man als Kunde den Reisevertrag wegen höherer Gewalt kündigen und die sonst üblichen Stornierungsgebühren nicht bezahlen muss: vz Baden-Württemberg Übersicht höhere Gewalt bei Reisen