Die Verbraucherentrale Nordrhein-Westfalen macht darauf aufmerksam, dass sich Energieversorger bei der Höhe der Abschlagszahlungen für die Lieferung von Strom oder Gas am mutmaßlichen Verbrauch des Kunden orientieren müssen.
Zudem sind Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten. Quelle und weitere wichtige Details dazu: vz Nordhrein-Westfalen