Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist darauf hin, dass jede Kasse, die einen Zusatzbeitrag erheben will, ihre Versicherten spätestens im Vormonat auf das Recht zur Sonderkündigung hinweisen muss.
Zum Jahreswechsel 2015 haben daher alle Versicherten ein Sonderkündigungsrecht, deren Krankenkasse ein Zusatzbeitrag erhebt. Die Verbraucherzentrale hilft dabei mit einem kostenlos herunterladbaren Musterschreiben. Den Download-Link dazu und weitere, wichtige Infos zum Thema finden Sie hier: vz Baden-Württemberg