Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass eine "doppelte" Besteuerung von Erben durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von Zinsansprüchen verfassungsgemäß ist.
Der Fall: ein Mann wurde Alleinerbe seines 2001 verstorbenen Bruders. Zum Nachlass von rund 15 Mio. DM gehörten auch bereits aufgelaufene, aber erst im Jahr 2002 fällige Zinsansprüche in Höhe von rund 190.000 DM. Im Jahr 2002 wurde das geerbte Vermögen wie folgt besteuert:
Einkommensteuer auf Kapitalerträge von (anteilig) rund 50.000 €.
Erbschaftsteuer auf rund 4,8 Mio. DM.
Die Zinsansprüche wurden vom Finanzamt bei der Bestimmung des erbschaftsteuerlichen Gesamtwerts des Nachlasses mit ihrem Nennwert eingestellt. Die auf den Zinsansprüchen ruhende Belastung mit sogenannter latenter Einkommensteuer wurde hierbei nicht berücksichtigt.
Der Mann klagte; er wollte die Erbschaftsteuer wegen dieser latenten Einkommensteuer um rund 16.000 € senken lassen.
Der Fall landete letztendlich vor dem Bundesverfassungsgericht; dies entschied nun, dass die Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von Zinsansprüchen verfassungsgemäß ist:
"Aufgrund der Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis des Gesetzgebers
ist es mit dem Gebot der steuerlichen Lastengleichheit (Art. 3 Abs. 1
GG) vereinbar, eine später entstehende Einkommensteuer bei der
Berechnung der Erbschaftsteuer in dieser Konstellation unberücksichtigt
zu lassen."
Quelle und weitere rechtliche Details dazu: Pressemitteilung des BVerfG vom 13.05.2015