Verbraucher, die ungeliebte Verträge (z.B. Haustürgeschäfte, Ratenzahlungsgeschäfte und Fernabsatzgeschäfte) aufgrund nicht erfolgter oder nicht ordnungsgemäß erfolgter Widerrufsbelehrung widerrufen möchten sollten sich beeilen: eine Widerrufserklärung solcher Verträge ist nur noch bis zum 27. Juni 2015 möglich.
Quelle mit weiteren Infos: vz Schleswig-Holstein