Die Verbraucherzentrale Bayern warnt: die Anschreiben des Rundfunkbeitragsservices zu ignorieren, kann
weitreichende Folgen haben.
Die Verbraucherzentrale rät daher, bei
fälligen Forderungen nicht untätig zu bleiben. "Früher oder später wird
ein Beitragsbescheid, ein Festsetzungsbescheid und anschließend die
Vollstreckung erfolgen", warnt Esther Jontofsohn-Birnbaum,
Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Darüber hinaus könne ein
solcher Zahlungskonflikt einen Eintrag im Schufa-Register nach sich
ziehen. "Wer denkt, dass er nicht zahlen muss, sollte gegenüber dem
Beitragsservice frühzeitig Widerspruch einlegen", sagt
Jontofsohn-Birnbaum.
Nach ihrer Erfahrung gibt es immer wieder Fälle,
bei denen es sich um Missverständnisse handelt, die sich klären lassen.
Seit dem Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags 2013 gilt
der Grundsatz: eine Wohnung - ein Beitrag. Das bedeutet, die Gebühr ist
unabhängig von den vorhandenen Empfangsgeräten und der Anzahl der
Personen, die in einer Wohnung leben.
Bei Fragen rund um den
Rundfunkbeitrag, wie beispielsweise zur Beitragspflicht und zum Anspruch
auf Ermäßigung oder Befreiung, bietet die Verbraucherzentrale Bayern
Rat und Unterstützung an. Diese Beratung ist kostenfrei und erfolgt in
den örtlichen Beratungsstellen. Für Anfragen kann unter
verbraucherzentrale-bayern.de auch ein Online-Formular genutzt
werden.
Quelle: vz Bayern
Verbraucher in den anderen Bundesländern finden hier eine Verbraucherzentrale in ihrer Nähe: https://www.verbraucherzentrale.de/home . Bei Interesse erkundigen Sie sich bitte, ob bei einer anderen Verbraucherzentrale (außerhalb Bayerns) eine Beratung etwas kostet.