Wie das Bundesministerium Österreich mitteilt, gilt im Unterschied zu Österreich der Tatbestand Menschenschmuggel in Ungarn bereits dann als erfüllt und strafbar, wenn Hilfe bei Grenzüberschreitung an mehreren Personen geleistet wird.
Hierfür beträgt die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre. Vorbereitungshandlungen für Menschenschmuggel können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Quelle mit weiteren Infos (Stand: 16.09.2015): Bundesministerium Österreich / Ungarn
Auch das Auswärtige Amt warnt:
"Die Botschaft weist aus gegebenen Anlass darauf hin, dass eine Hilfeleistung zur illegalen Überquerung der ungarischen Staatsgrenzen - hierzu gehört auch die Mitnahme von Asylantragstellern, ohne gültige ungarische Aufenthaltserlaubnis, in einem Kraftfahrzeug - nach ungarischem Recht den Tatbestand des Menschenschmuggels erfüllt und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft wird."
Quelle mit weiteren Infos (Stand: 16.09.2015): Auswärtiges Amt / Ungarn
Hier noch allgemeine Reiseinfos vom ADAC bezüglich der Grenzkontrollen in Deutschland, Österreich und Ungarn: Grenzkontrollen führen zu Staus