Das EU-Parlament hat am 28.10.2015 bezüglich Gentechnisch veränderter Organismen (GVO) eine Entscheidungsfreiheit bei nationalen Importverboten abgelehnt. Es ging dabei konkret darum, dass die Mitgliedstaaten den Anbau von GVO
auf ihrem Hoheitsgebiet beschränken oder untersagen dürfen.
Angeblich sei zu befürchten, dass die neuen Regeln schlicht nicht durchsetzbar sind und die Wiedereinführung von Grenzkontrollen zwischen Pro- und Anti-GVO-Ländern zur Folge haben könnte.
Ein Mitglied der EU-Kommission für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat angekündigt, dass die Kommission den Vorschlag nicht zurückziehen wird. Jetzt wird sich der Rat damit befassen. Quelle und mehr dazu: EU-Parlament