Wer ab 01. Januar 2016 Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine
Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des
Kindes angeben. Durch diese neue Regelung sollen Doppelzahlungen verhindert werden.
Hier gibt es umfassende Infos dazu: Bundeszentralamt für Steuern