Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitteilt, gibt es ab dem 01.08.2016 für Kunden von Telekommunikationsanbieter keinen "Routerzwang" mehr. Das betrifft Neuverträge - aber auch die Verlängerung von Altverträgen. Hintergrund: bisher schreiben einige Netzbetreiber vor, welche Router Verbraucher in ihrem Netz verwenden dürfen.
Dies wird ab dem 01. August 2016 nicht mehr so sein; zwar düfen die Anbieter von Telekommunikationsdiensten ihren Kunden auch
weiterhin ein Endgerät (Router/Modem) anbieten oder zur Verfügung
stellen - allerdings erhalten die Kunden durch das neue Gesetz eine Wahlfreiheit, für welches Gerät sie sich entscheiden.Quelle mit weiteren Infos: BMWi