Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) informiert auf folgender Seite, ob und unter welchen Umständen ausländische Führerscheine zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland berechtigen: Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland