Die Privaten Krankenversicherungen haben am Anfang dieses Jahres Mitteilungen an ihre Kunden verschickt, in denen stand, dass die Beiträge erhöht werden müssen – in manchen Fällen um dreißig Prozent und mehr.
Die Verbraucherzentrale Hessen weist darauf hin, dass Versicherte gemäß § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes das
Recht haben, jederzeit bei ihrer Krankenversicherung in einen anderen Tarif
mit gleichartigem Versicherungsschutz und unter Anrechnung ihrer
Altersrückstellungen zu wechseln.
Allerdings ist es für Versicherte oft nicht einfach, dieses Recht in Anspruch zu nehmen, da Versicherer in solchen Fällen oft nur Tarife mit einem höherem Selbstbehalt oder einer minimaler Ersparnis anbieten.
Andererseits führt eine sehr große Ersparnis in der Regel auch zu nicht
unerheblichen Einschränkungen bei den Leistungen. Wer krank und/oder älter wird, ist dann unter Umständen nicht mehr ausreichend versichert. Wer in einen sogenannten Unisex-Tarif wechselt, verliert zudem den
Anspruch auf den Standardtarif der Rentner – ein möglicher "Notnagel" im
Alter.
Betroffene können sich von den Verbraucherzentralen beraten lassen, ob es – je nach Alter, beruflicher und familiärer Situation – Wege zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gibt.
Das Beratungsangebot und die Kosten dafür finden Verbraucher auf den jeweiligen Webseiten der Verbraucherzentralen.