Heute (01.04.2016) ist das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas in Kraft getreten.
Das bedeutet: elektronische Zigaretten und E-Shishas dürfen ab sofort nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden; das Verkaufsverbot gilt auch für den Versandhandel.