Wie das Bundesministerium des Innern ("Innern" - schreibt sich tatsächlich so) BMI bereits im Januar mitteilte, können sich DDR-Dopingopfer beim Bundesverwaltungsamt melden. Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren "Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz" bis Sommer 2016 abzuschließen.
Wenn dies gelingen sollte, könnten ab der zweiten Jahreshälfte 2016 die Antragsverfahren beim Bundesverwaltungsamt beginnen und Zahlungen an die Anspruchsberechtigten erfolgen. Quelle und mehr dazu: BMI
++Update vom 08.04.2016++ Hier noch eine Meldung vom Deutschen Bundestag mit dem Entwurf des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz: Finanzielle Hilfen für DDR-Dopingopfer