Nach der Veröffentlichung des Zahlungskontengesetz (ZKG) im Bundesgesetzblatt am gestrigen Dienstag (19.06.2016) gibt es ab dem 19.06.2016 ein Recht auf ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen (§§ 30 ff ZKG; Artikel 9 Absatz 4)
Das Gesetz wurde am 24.02.2016 von allen Fraktionen des Bundestags beschlossen; ein Auszug aus der Pressemittelung dazu:
"(...) Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union
erhalten mit dem Gesetz die Möglichkeit, diskriminierungsfrei ein
Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen.
Das Recht auf
Zugang zu einem Basiskonto soll auch Verbrauchern ohne festen Wohnsitz,
Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus
rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können,
eingeräumt werden. (...)" Quelle und ganze Pressemitteilung mit weiteren wichtigen Infos dazu: Deutscher Bundestag
Und hier kann das dazugehörige Zahlungskontengesetz (ZKG) heruntergeladen werden (es ist diesbezüglich der Teil 4 im Inhaltsverzeichnis; dort dann unter Abschnitt 5 ): bgbl.de