Wie das Justizportal von Nordrhein-Westfalen veröffentlichte, will die Landesregierung in die nächste Sitzung des Bundesrats am 13.05.2016 einen Gesetzesentwurf zur sofortigen Aufhebung des § 103 des Strafgesetzbuches einbringen.
Justizminister Thomas Kutschaty erläuterte dazu: "Wenn man erkennt, dass der
Straftatbestand der Majestätsbeleidigung ausgedient hat, dann besteht
schon heute Handlungsbedarf und nicht erst im Jahr 2018. Ich bin mir
daher sicher, dass wir für unseren Antrag auf sofortige Abschaffung der
Majestätsbeleidigung im Bundesrat eine deutliche Mehrheit finden werden.
Die Empfindlichkeiten von ausländischen Staatsoberhäuptern stärker zu
schützen als die Ehre von Krankenschwestern oder Feuerwehrleuten, sind
Anschauungen aus vorigen Jahrhunderten. Es ist jetzt Zeit zu handeln und
allen gegenwärtigen und zukünftigen Strafverfahren wegen
Majestätsbeleidigung die Grundlage zu entziehen, anstatt Herrn Erdogan
den roten Teppich auszurollen."
Quelle: Justizportal von Nordrhein-Westfalen