Wie die Deutsche Bundesregierung mitteilt, müssen BAföG-Empfänger grundsätzlich nur 50 Prozent ihres BAföG-Darlehens zurückzahlen, bis zu einer maximalen Obergrenze von 10.000 Euro. Dies gilt unabhängig davon, ob das BAföG für ein Erst- oder Zweitstudium oder für Praktikum gewährt wurde.
Diese Aussage ist Teil einer Antwort der Bundesregierung (PDF, 139 KB: 18/9365) auf eine Kleinen Anfrage (PDF, 135 KB:18/9214) der Fraktion die Linke. Die Abgeordneten hatten argumentiert, dass die Angst vor Verschuldung bei der Aufnahme eines Studiums eine Rolle spielen würde.
Und weiter: "Die Bundesregierung unterstreicht, dass die Rückzahlungsbedingungen
äußerst sozialverträglich ausgestaltet seien. Die Rückzahlungspflicht
beginne fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des zuerst mit
Darlehen geförderten Ausbildungs- und Studienganges.
Der Kredit sei in
monatlichen Mindestraten in Höhe von derzeit 105 Euro innerhalb eines
Zeitraums von 20 Jahren zurückzuzahlen. Werde der Rückzahlungsbetrag in
Höhe von 10.000 Euro vom BAföG-Empfänger zum Beispiel durch reguläre
Tilgung erreicht, werde ihm von Amts wegen der verbleibende Teil des
Kredits erlassen, so dass der ursprünglich hälftige Darlehensanteil in
diesen Fällen letztlich deutlich unter 50 Prozent liegen könne. Darüber
hinaus sei der Kredit über die gesamte Laufzeit zinsfrei." Quelle: Deutscher Bundestag