Der Bundesgerichtshof hat am 25. Oktober 2016 entschieden, dass ein pauschales "Mindestentgelt" für ein überzogenes Konto unwirksam ist (das Urteil dazu: hier)
Die Verbraucherzentrale Bremen hat weitere Infos dazu zusammengestellt; es gibt dort u.a. auch einen kostenlosen Musterbrief, mit dem ein bereits gezahltes Mindestentgelt zurückverlangt werden kann: vz Bremen