- Der Grundfreibetrag soll in zwei Schritten um 168 Euro (2017) und um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro (2018) angehoben werden.
- Der Kinderfreibetrag soll um 108 Euro (2017) und um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro (2018) steigen.
- Gleichzeitig soll das Kindergeld im Jahr 2017 und auch im Jahr 2018 jeweils um 2 Euro monatlich je Kind angehoben werden.
- Der Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2017 um monatlich 10 Euro auf 170 Euro je Kind erhöht.
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Dienstag, 1. November 2016
Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag steigen
In den Jahren 2017 und 2018 sollen der steuerliche Grundfreibetrag, der
Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen sowie
die sogenannte „kalte Progression“ ausgeglichen werden.