Ab dem 1. Januar 2017 können Verbraucher Anträge auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag (früher "GEZ" genannt) auch rückwirkend stellen.
Eine weitere Neuerung: Beitragsbefreiungen können zukünftig für einen längeren Zeitraum ausgestellt
werden, falls die betroffenen Verbraucher bereits zwei Jahre lang
aus immer dem gleichen Grund von der Beitragspflicht befreit waren.
Quelle und weitere wichtige Neuerungen bezüglich dem Rundfunkbeitrag: vz Berlin
und hier: rundfunkbeitrag.de