Die Verbraucher- und Lebensmittelschützer von "foodwatch" kritisieren, dass die Lebensmittelindustrie den Gehalt von Salz, Zucker und Fett in ihren Produkten mit unrealistischen Portionsgrößen "schönrechnet".
foodwatch bemängelt: Zwar müssen ab dem 13.12.2016 die sieben wichtigsten Nährwerte (Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz) einheitlich pro 100 Gramm beziehungsweise Milliliter angegeben werden.
Allerdings darf die Industrie diese Angaben auf der Rückseite der Packung im Kleingedruckten verstecken – und auf der Packungsvorderseite die Zucker-, Fett- oder Salzwerte mit Mini-Portionsgrößen und irreführenden Prozentwerten kleinrechnen.
So steht dann z.B. auf der Vorderseite einer 175g- Chipstüte groß als "Portion" 30g - entsprechend gering ist dann da der angegebene Anteil an Salz und Fett.
Das gleiche Spiel bei gesüßten Frühstücksflocken (Zielgruppe dank der bunten, fröhlichen Comicfigur auf der Packung vor allem auch Kinder): wieder 30g als "Portion" auf der Vorderseite - und damit sind dann laut Aufschrift nur 10% des täglichen Zucker„bedarfs“ einer erwachsenen Frau pro "Portion" enthalten (und das ohne Milch, die ja auch noch von Natur aus Milchzucker enthält).
Bei einem 100g Schoko-Weihnachtsmann sollen sich anscheinend 5 Kinder die leckere Süßigkeit teilen; denn hier wird die "Portion" mit 20g angegeben - Frohe und friedliche Weihnachten! Und es gibt etliche weitere Beispiele dieser Art.
foodwatch fordert die Vorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien daher
dazu auf, das Thema erneut auf die politische Agenda zu heben:
"Die
Lebensmittelinformationsverordnung hält das Versprechen nicht, das den
europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern gegeben wurde.
Mannigfaltiger Täuschung und Irreführung durch die Hersteller wird damit
kein Riegel vorgeschoben, das zeigt das Industrie-Modell zur
Kennzeichnung der Nährwerte.
Die Lebensmittelampel auf der Schauseite
der Produkte wäre erwiesenermaßen viel verständlicher und würde einen
Vergleich zwischen verschiedenen Produkten erleichtern. foodwatch hat
darum eine E-Mail-Aktion
gestartet und ruft die im Bundestag vertretenen Parteien dazu auf, die
Einführung der Nährwertampel in ihre Programme zur Bundestagswahl 2017
aufzunehmen." Quelle: foodwatch
Hier noch Infos zu der Mindestschriftgröße der Angaben auf den Verpackungen:
"(...) Neu ist, dass es eine Vorgabe für die Schriftgröße gibt:
Pflichtangaben müssen mindestens in 1,2 Millimeter großer Schrift -
bezogen auf das kleine "x", also den mittleren Buchstabenteil - gedruckt
werden. Bei kleinen Verpackungen (größte Oberfläche weniger als 80
Quadratzentimeter, also kleiner als die Hälfte einer Postkarte) muss die
Schrift mindestens 0,9 Millimeter groß sein.(...)"
Quelle und ganzer Text: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Anmerkung d. Red v-mag: Whow, ganze 1,2 Millimeter bzw. 0,9 Millimeter - Geschäftsidee für den Lebensmittel-Einzelhandel: Lupen am Eingang verkaufen....