Seit dem 1. Januar 2017 werden Pflegebedürftige von Pflegestufen in neue
Pflegegrade übergeleitet. Manche Pflegebedürftige erhalten dadurch verbesserte Leistungen.
Durch den Pflegeleistungs-Helfer können
sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf der
Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit darüber informieren,
in welchen Pflegegrad sie übergeleitet werden und wie sich die
Leistungen verändern. Hier geht es zur Startseite: bundesgesundheitsministerium.de/pflegeleistungs-helfer.html