Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilt, gilt die Routerfreiheit auch für Besandskunden - per Urteil hat das Landgericht Essen einem Netzbetreiber nun auch per Urteil untersagt, die Herausgabe der erforderlichen Zugangsdaten an Bestandskunden zu verweigern.
Seit 1. August 2016 gibt es die Routerfreiheit; diese gilt für Neu- als auch für Bestandskunden. Quelle mit weiteren Details dazu: vz Baden-Württemberg