Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erinnert daran, dass alte Kaminöfen und Heizkamine mit einem Baujahr vor 1985 bis Ende 2017 stillgelegt oder nachgerüstet werden müssen. Dies betrifft rund zwei Millionen solcher Öfen.
Tipps dazu: vz Nordrhein-Westfalen