Am 7. Juli hat die Länderkammer den Weg für das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe frei gemacht.
Folgende Regelung sieht das neue Gesetz vor (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend):
"Alle Auszubildenden
erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete
Ausbildung. Wer diese Ausbildung fortsetzt, kann in allen Bereichen der
Pflege eingesetzt werden und erhält den Berufsabschluss "Pflegefachfrau"
oder "Pflegefachmann". Der Berufsabschluss wird europaweit anerkannt.
Im letzten Ausbildungsdrittel können Auszubildende dann eine
Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege mit
gesondertem Berufsabschluss wählen.
Es muss kein Schulgeld mehr
bezahlt werden und eine angemessene Ausbildungsvergütung wird im Gesetz
festgeschrieben. Auch durch Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine
bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im
Betrieb gewinnt die Ausbildung an Attraktivität.
Das Gesetz tritt
stufenweise in Kraft. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen.
Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf
die neue Ausbildung einzustellen. Bis dahin werden weitere
Voraussetzungen zur Umsetzung der Reform geschaffen: Mit dem Erlass
einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie einer
Finanzierungsverordnung werden die technischen Details geregelt." (Siehe dazu auch unseren Bericht hier).