Die meisten Kinder lieben Süßigkeiten. Ob nun Schokolade, Gummibärchen, Bonbons und Co. - für kleine Schleckermäulchen bietet der Markt so einiges. Allerdings gibt es auch beim Naschen Gefahren - wie z.B. durch Hartzucker-Bälle.
Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) hat nun bewertet, ab welcher Größe solche Hartzucker-Bälle
noch so groß sind, dass sie bei versehentlichem Verschlucken oder absichtlichem Schlucken
von Kindern ab einem Alter von 5 Jahren zu einer Verlegung der Atemwege führen
können.
Denn kugelförmige Objekte können unter bestimmten Voraussetzungen in den untersten
Teil des Rachens bzw. in die obere Speiseröhrenenge gelangen und dort verbleiben, weil
dieser Bereich aufgrund seiner Enge nicht passiert werden kann. Ein Verbleiben in diesem
Bereich kann bei kugelförmigen Objekten zu einem weitgehend vollständigen oder vollständigen
Verschluss der Atemwege und damit zu einem lebensbedrohlichen Zustand führen.
Obwohl ein solches Ereignis laut BfR eine sehr geringe Eintrittswahrscheinlichkeit hat, ist es aufgrund
der möglichen schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung bis hin zum möglichen Tod relevant.
Die Bewertung des BfR hat ergeben, dass für Kinder ab einem Alter von 5 Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kugeldurchmesser von maximal 14 mm als sicher für den beschriebenen Fall angenommen werden kann.
Von kugelförmigen Objekten mit glatter Oberfläche bis zu dieser Größe kann erwartet werden,
dass sie im genannten Alter die anatomischen Engstellen im Rachen ohne Gefahr passieren
können.
Das BfR rät: Kinder unter 5 Jahren sollten generell keine kugelförmigen Süßigkeiten
zu sich nehmen, die nicht mit dem ersten Biss zerkleinert werden können.