Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 27.02.2018 entschieden, dass Stuttgart und Düsseldorf zugunsten der Luftreinhaltung unter Umständen auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen dürfen.
Verbraucher mit Dieselfahrzeugen sind jetzt natürlich verunsichert, ob sie früher oder später von einer solchen Fahrsperre betroffen sein werden.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat daher eine Einschätzung zur Entscheidung des BVerwG veröffentlicht: Diesel-Fahrverbote zulässig
Und der ADAC hat dies zum Thema veröffentlicht: Letzte Chance für Gesundheit und Mobilität