Wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt, sollen ab dem 1. Januar 2019 durch das neue Gesetzliche Krankenversicherung-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu
gleichen Teilen von Arbeitgebern und Versicherten getragen werden.
Selbstständige mit geringem Einkommen sollen demnach ebenfalls spürbar entlastet
und Beitragsschulden abgebaut werden. Ein Teil der Überschüsse und
Finanzreserven der Krankenkassen sollen den Versicherten wieder zu Gute
kommen. Beitragszahler werden demnach um rund 8 Mrd Euro jährlich entlastet.
Den Referentenentwurf dazu gibt es hier (PDF, 151 KB): Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung