Als Staatsangehöriger eines EU-Landes – oder von Island, Liechtenstein
oder Norwegen – hat man in diesen Bereichen bestimmte Rechte. Diese
werden vielleicht nicht immer respektiert, wenn z.B. ein Land das
einschlägige EU-Recht nicht vollständig umgesetzt hat.
Das Portal "Ihr Europa" von der Europäische Kommission soll dabei helfen, in anderen europäischen Ländern aktiv zu sein und dabei unnötige Mühen oder bürokratische Hindernisse zu vermeiden.
Unter "aktiv sein" fällt: ins Ausland umziehen, dort leben, studieren, arbeiten, einkaufen oder schlichtweg reisen. Oder, als Unternehmen, dort Geschäfte zu tätigen. Die Informationen auf dem Portal richten sich hauptsächlich an EU-Bürger und ihre Familien (einschließlich Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern).