Wie die Verbraucherzentrale Bayern mitteilt, übermitteln die Einwohnermeldeämter derzeit die Daten aller volljährigen
Einwohner an den Beitragsservice. Dabei werden Name, Familienstand,
Geburtsdatum, aktuelle und vorherige Adresse sowie das Einzugsdatum
weitergegeben.
"Dieser Vorgang ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gesetzlich geregelt
und daher rechtmäßig“, sagt Tatjana Halm, Juristin der
Verbraucherzentrale Bayern. Mit diesem Datenabgleich soll geklärt
werden, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
Lassen sich Verbraucher keiner bereits beim Beitragsservice angemeldeten
Wohnung zuordnen, wird der Beitragsservice mit ihnen Kontakt aufnehmen.
Wer bisher keinen Rundfunkbeitrag zahlt, sollte sich daher auf Post vom Beitragsservice einstellen.
Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, auf dieses Schreiben zu
reagieren und mitzuteilen, ob für die Wohnung bereits ein
Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
Möglicherweise besteht das Recht auf eine
Beitragsbefreiung oder eine Ermäßigung. „Zahlt bereits ein Bewohner den
Rundfunkbeitrag, müssen seine Mitbewohner keine weiteren Beiträge
entrichten“, betont die Rechtsexpertin. Empfänger von Sozialleistungen
können sich auf Antrag ebenfalls von der Beitragspflicht befreien
lassen.*
Wer nicht auf das Schreiben des Beitragsservice reagiert, wird
automatisch angemeldet und dazu verpflichtet, den Rundfunkbeitrag in
Höhe von 17,50 Euro im Monat zu bezahlen.
Quelle: vz Bayern
Anm. v-mag: hier gibt es u.a. Merkblätter zum Herunterladen mit Infos zur Befreiung, Ermäßigung und für Studierende: Rundfunkbeitrag Infos