Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weist darauf hin, dass in diesem Jahr die ersten Energieausweise verfallen.
Eigentümer, die 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen
ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung darin
wieder vermieten oder verkaufen wollen. Auch Eigentümergemeinschaften
brauchen einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, wenn
eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer erhält.
Dies gilt nicht für Eigenheimbesitzer, die ihr Haus weder verkaufen, vermieten, verpachten
oder verleasen wollen - sie benötigen keinen Energieausweis. Alle anderen
begehen eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden
kann.
Eine Neuausstellung kann ebenfalls verpflichtend sein, wenn Eigentümer den Heizkessel in ihrem Haus austauschen,
die Fenster modernisieren oder andere Maßnahmen ergreifen, um das
Gebäude energieeffizienter zu gestalten. Auch in ihrem eigenen Interesse sollte der
Energieausweis erneuert werden. Nur so bildet er die verbesserten
energetischen Eigenschaften des Hauses ab.
Quelle: vz Bayern