Die Verbraucherzentrale Bayern macht darauf aufmerksam, dass Ausweiskopien zum Identitätsnachweis im Internet zulässig sind.
Denn immer häufiger werden Internetnutzer aufgefordert, ihre Ausweisdaten zu
Identifikationszwecken anzugeben, etwa auf Immobilienportalen oder bei
der Eröffnung eines Kontos. Dies geschieht meist als Kopie oder per
Videoübertragung.
Seit einer Gesetzesänderung im Sommer 2017 ist diese Form des Identitätsnachweises bei
Online-Anbietern
grundsätzlich erlaubt. Der Verbraucher muss dem Speichern seiner
Ausweis- oder Passdaten allerdings zustimmen.
Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt: Ausweisdaten, die nicht zur
Identifizierung benötigt werden, sollten Verbraucher auf der Kopie schwärzen. Das Bild und der Name des Ausweisinhabers, das Gültigkeitsdatum
des Ausweises und die ausstellende Behörde sollten ausreichen.
Ebenfalls wichtig für
Verbraucher: Die Portale dürfen die Ausweisdaten nicht an Dritte
weitergeben, selbst dann nicht, wenn der Ausweisinhaber zustimmt. Die
Portale sind darüber hinaus an die Bestimmungen der
Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes gebunden.
Kopien des Ausweises zur Feststellung ihrer
Identität sollten Verbraucher nur äußerst sparsam einsetzen und nur seriösen Portalen
anvertrauen. Es mehren sich Berichte über kriminelle Machenschaften im
Internet mit gestohlenen Ausweisdaten (siehe unter anderem hier).
Quelle: vz Bayern