Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg rät vom Abschluss eines gesonderten Tarifbausteins zur Beitragsentlastung im Alter ab, denn die Beiträge bleiben trotz Zusatzvereinbarung oft sehr hoch und das angesparte Geld kann zudem verloren gehen.
Hintergrund: Mit einem Beitragsentlastungstarif können privat versicherte
Verbraucher für hohe Krankenversicherungsbeiträge im Alter vorsorgen.
Durch Zusatzzahlungen in den Jahren mit besserem Einkommen sollen die
Beitragserhöhungen im Alter weniger hoch ausfallen.
Charlotte Henkel von der Verbraucherzentrale Hamburg meint dazu:
„Was plausibel klingt, hat seine Tücken. Das angesparte Kapital wird zum einen nur sehr niedrig
verzinst und zum anderen nicht ausgezahlt, wenn der Betroffene zu einer
anderen Versicherungsgesellschaft oder in die gesetzliche
Krankenversicherung wechselt.“
Außerdem haben im Todesfall die Erben das
Nachsehen; denn die Sparsumme wird nicht ausgeschüttet.
Normalerweise dient das angesparte Geld dazu, die Beiträge
von Versicherten ab dem 67. Lebensjahr zu senken. Trotz Eintritt der
Leistungspflicht durch die Versicherung müssen Betroffene den
vereinbarten Betrag für den Entlastungstarif jedoch weiterzahlen - obwohl die Einkünfte vieler Menschen beim Renteneintritt sinken.
Henkel berichtet: „In
einem uns vorliegenden Fall musste ein hochbetagter Rentner monatlich
700 Euro für seinen Versicherungsschutz und zusätzlich weiterhin Geld
für die Beitragsentlastung berappen.“ Die getroffene
Zusatzvereinbarung gilt in der Regel bis zum Lebensende.
Fazit: Ein Tarifwechsel spart am Ende oft mehr Geld. Sinnvoll könne der zusätzliche Tarifbaustein unter Umständen
für privatversicherte Angestellte sein, deren Arbeitgeber einen Teil
der Kosten übernehmen und die ihre Aufwendungen steuerlich absetzen
können.
Quelle: vz Hamburg