Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rut anlässlich des „Tages des alkoholgeschädigten Kindes“ am 09. September
2018 werdende Mütter
auf, bewusst auf Alkohol zu verzichten.
Denn Alkoholkonsum in der
Schwangerschaft kann zu schwerwiegenden Schädigungen beim Kind führen -
den Fetalen Alkoholspektrumstörungen (FASD) bis hin zum Vollbild des
Fetalen Alkoholsyndroms (FAS). Kinder mit FASD können in ihrer geistigen
und körperlichen Entwicklung dauerhaft stark beeinträchtigt sein.
Um werdende Mütter für die Risiken des Alkoholkonsums in der
Schwangerschaft zu sensibilisieren, bietet die BZgA für Schwangere und
ihre Partner verschiedene Informationsplattformen zur Entstehung und
Vermeidung von Fetalen Alkoholspektrumstörungen an.
Sie unterstützt
werdende Mütter, denen es schwerfällt, auf Alkohol zu verzichten, auch
online und anonym beim Konsumstopp.
Hilfe bietet das Internetportal IRIS
unter https://www.iris-plattform.de.
Für Mitarbeitende in der Schwangerenvorsorge steht ein Leitfaden für
die Beratung von alkoholkonsumierenden Schwangeren zur Verfügung. | Quelle: BZgA
Siehe auch: