In
der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November, der Nacht vor
Allerheiligen, wird seit einigen Jahren auch in Deutschland Halloween
gefeiert: Als Gespenster oder Hexen verkleidete Kinder ziehen von Haus
zu Haus und bitten um Süßigkeiten.
Wer nichts geben will oder kann, dem
wird ein Streich gespielt: Der Briefkasten wird beispielsweise mit
Konfetti gefüllt oder die Mülltonne mit Toilettenpapier oder
Luftschlangen eingewickelt.
Diese Streiche sind harmlos, andere dagegen
können strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Eltern sollten mit
ihren Kindern darüber sprechen.
"Wenn fremdes Eigentum beschädigt, beispielsweise ein Auto beim
Einwickeln mit Toilettenpapier zerkratzt wird, ist das eine
Sachbeschädigung", sagt Joachim Schneider, Geschäftsführer der
Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Dasselbe
gilt, wenn die Hausfassade oder Autos mit Eiern beworfen werden oder
brennende Gegenstände im Briefkasten landen.
"Sachbeschädigungen werden
mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis
geahndet. Hinzu kommt, dass die Täter den entstandenen Schaden ersetzen
müssen", so Schneider.
Mitgegangen, mitgefangen: Auch wer bei
einem strafrechtlich relevanten Streich "nur" dabei war, kann wegen
gemeinschaftlicher Sachbeschädigung belangt werden und muss ebenfalls
mit mindestens einer Geldstrafe rechnen. Darüber hinaus sind die Kosten
für den entstandenen Schaden aufzubringen.
Zwar können Kinder bis
zum 14. Lebensjahr strafrechtlich nicht belangt werden, weil sie noch
nicht schuldfähig sind. Aber schon Siebenjährige oder - bei Verletzung
der Auf-sichtspflicht - die Eltern, können für die Wiedergutmachung
entstandener Schäden, die schnell Größenordnungen von einigen tausend
Euro annehmen, zur Verantwortung gezogen werden.
"Es ist wichtig,
dass Eltern ihre Kinder darüber aufklären, was noch als Streich
durchgeht, was eine Sachbeschädigung ist und welche Konsequenzen daraus
folgen", betont Schneider. Außerdem sollten Eltern ihre Kinder dazu
ermutigen, trotz Gruppendruck nicht bei Sachbeschädigungen mitzumachen,
so Schneider weiter.
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Quelle: Polizeiliche Krimnalprävention