Die Verbraucherzentrale Thüringen kritisiert das in der Nacht zum 02.10.2018 beschlossene Diesel-Paket der Bundesregierung als völlig unausgegoren. Am schwersten wiege dabei die Tatsache, dass das sogenannte „Konzept für saubere Luft“ Verbraucher mit gleichen Diesel-Fahrzeugen ungleich behandelt.
Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen, sagt dazu: „Es ist unakzeptabel, dass ein Diesel-Fahrer in Stuttgart den Wert
seines Autos durch die Hardware-Nachrüstung erhöhen kann oder Geld für
einen neuen Wagen bekommt, während der Besitzer des gleichen Autos in
Suhl leer ausgeht“.
Auch seien die Maßnahmen im vorgelegten Konzept als „Erwartungen“ an die
Automobilindustrie formuliert, die die Kosten zu 100 Prozent tragen
soll. Doch was dann letztendlich an Prämien, Rabatten und Nachrüstungen in den benannten Städten und Landkreisen für Verbraucher herauskommt, hängt einzig und allein vom guten Willen der Automobilindustrie ab.
Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt im Zusammenhang mit möglichen
Prämien oder Rabatten aus dem Diesel-Paket, diese genau zu prüfen. „Es
könnte sein, dass sich Verbraucher verpflichten sollen, nicht an der
Musterfeststellungsklage teilzunehmen, wenn sie eine solche Prämie
annehmen“, warnt Ralph Walter.
Gegen die Volkswagen AG wird der Bundesverband der Verbraucherzentralen nach eigenen Angaben
am 1. November eine Musterfeststellungsklage einreichen. Dabei soll es
um Modelle der Marken VW, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmotor des
Typs VW EA189 gehen, der manipuliert worden ist. Ziel der Klage ist die
Feststellung, dass VW die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat
und daher Schadenersatz schuldet.
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Quelle: vz Thüringen