Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, ist der Bundesrat mit der geplanten Beitragssatzanhebung um 0,5
Prozentpunkte ab 2019 in der gesetzlichen Pflegeversicherung
einverstanden; die Länderkammer erhob keine Einwände gegen den entpsechenden Gesetzentwurf *.
Demnach wird der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum
1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Dadurch ergibt sich ein Beitragssatz
von 3,05 Prozent.
Die Anhebung des Beitragssatzes um 0,5 Prozentpunkte
zum 1. Januar 2019 führt zu Mehreinnahmen der sozialen Pflegeversicherung von
rund 7,6 Milliarden Euro jährlich. Langfristig steigt der Betrag entsprechend der
Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. | Quelle: Deutscher Bundestag
* Der Gesetzenwurf mit weiteren Details (PDF, 313 KB): 19/5464