Wer sich in einer schwierigen Situation wie z.B. Trennung oder Scheidung befindet, hat oft ganz andere Dinge im Kopf als sich auch noch um die Ummeldung des Rundfunkbeitrags (früher "GEZ" genannt) zu kümmern.
Doch Vorsicht - Tatjana Halm, Juristin von der Verbraucherzentrale Bayern rät aufzupassen, wenn derjenige Partner den gemeinsamen Haushalt verlässt, auf dessen Namen der Rundfunkbeitrag angemeldet ist: „Die Beitragsnummer ist nicht wohnungsbezogen, sondern personenbezogen“.
Daher sollten Betroffene sich zeitnah um die Ummeldung zu kümmern und eine eigene Beitragsnummer
zu beantragen.
Denn oft stellt sich erst beim nächsten Meldedatenabgleich des
Beitragsservice heraus, dass für die ursprünglich gemeinsame Wohnung
unbeabsichtigt keiner mehr zahlt. In diesem Fall kann die Zahlung für
die neue Wohnung nicht einfach rückwirkend auf die bisherige angerechnet
werden. Die Partner müssen dann selbstständig eine faire Absprache für
die Zahlung der Nachforderung treffen, was oft schwierig ist. | Quelle: vz Bayern