Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort [1] auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion [2] mitteilt, sollen beim Umtausch von sogenannten Kryptowährungen neue Sorgfaltspflichten eingeführt werden.
Die Richtlinie (EU)
2018/843 (Änderungsrichtlinie der Vierten Geldwäsche-Richtlinie) sehe zur Verbesserung der Geldwäscheprävention vor,
dass Dienstleister, die virtuelle Währungen umtauschen, bestimmte
geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten hätten. Dies gelte
auch für Anbieter von elektronischen Geldbörsen.
Die Vorgaben seien bis
zum 10. Januar 2020 umzusetzen; die Umsetzung werde derzeit vorbereitet.
[1] PDF, 334 KB: 19/6975
[2] PDF, 124 KB: 19/6427
Quelle: Deutscher Bundestag (hib 67/2019) | Zur Richtlinie (EU) 2018/843