Wissenschafts-Wochenende im v-mag: diesmal über die Ernährungsgewohnheiten in Deutschland.
Aus dem neuen Ernährungsreport der Bundesregierung [1] geht hervor, dass die
Deutschen zu süß und zu fett essen. Daran trägt auch die deutsche
Lebensmittelindustrie einen Teil der Verantwortung - doch Steuern auf
Fett, Salz und Zucker [2] wird es hierzulande vorerst nicht geben.
Stattdessen wird in Deutschland auf die Eigenverantwortung der Verbraucher und auf freiwillige Schritte der Lebensmittelindustrie gesetzt. Hier ein kurzes Video dazu:
Video: DW Deutsch auf YouTube
[1] Ernährungsreport 2019 der Bundesregierung
[2] Seit April 2018 gibt es im Vereinigten Königreich (UK) eine Zuckersteuer auf gesüßte Getränke:
Für alle Getränke mit Zuckerzusatz und einem Gesamtzuckergehalt von fünf Gramm oder
mehr pro 100 Milliliter (entspricht ca. 5% Zuckergehalt oder mehr) wird von den Herstellern
von Erfrischungsgetränken eine Gebühr von 18p pro Liter erhoben. Getränke, die acht Gramm
oder mehr pro 100 Milliliter (ca. 8% Zuckergehalt) enthalten, zahlen eine höhere Gebühr von
24p pro Liter. (⁕)
Als „Zucker“ gilt der normale Haushaltszucker (Saccharose) und beispielsweise Fruktose (Fruchtzucker) und Milchzucker. Ausnahme: Getränke, die insgesamt als "gesundheitsförderlich" definiert werden - z.B. solche mit hohem Milchanteil sowie alkoholfreies Bier. Zucker-Ersatzstoffe wie Aspartam, Stevia etc. sind ausdrücklich nicht von der Steuer betroffen.
→ Anm. Red. v-mag: Wir berichteten im Vorfeld über die Planung der Zuckersteuer am 21.03.2016
(⁕) Quelle und mehr über die Zuckersteuer in anderen Ländern - denn auch anderswo gibt und gab es Versuche, so den Zuckerkonsum einzuschränken - (PDF, 227 KB):
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