Durch einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf "zur Änderung beförderungs-rechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich" soll der Verbraucherschutz für Fahrgäste der Bahn gestärkt werden.
Dieser Gesetzentwurf sieht u.a. eine Bündelung bei den Zuständigkeiten für die Fahrgastrechte vor; denn die Unterscheidung zwischen bundeseigenen und nichtbundeseigenen Eisenbahnen ist für die Fahrgäste oft schwierig. Deswegen komme es häufig zu fehlerhaften Adressierungen von Fahrgastbeschwerden.
Mit dem Gesetzentwurf sind auch Änderungen im Allgemeinen
Eisenbahngesetz (AEG) hinsichtlich der Veröffentlichungsmöglichkeiten
der Tarife vorgesehen; denn die Bekanntmachung von
Tarifen im Tarif- und Verkehrsanzeiger hat nicht mehr die gewünschte Publizitätswirkung, da sie für den Verbraucher kaum zugänglich ist. Die nötige Publizitätswirkung werde durch das Internet erzeugt.
Quelle: Deutscher Bundestag, 19.02.2019 | Download Gesetzentwurf (PDF): 19/7837