Vor dem Hintergrund der Einführung neuer nikotinhaltiger E-Produkte in den deutschen Markt warnt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vor den Risiken des Konsums dieser Produkte, insbesondere für Jugendliche.
Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, erklärt:
„Die Inhalation des Dampfs nikotinhaltiger E-Produkte birgt einerseits das Risiko der Entwicklung einer Abhängigkeit von Nikotin, andererseits belastet Nikotin als Zellgift den Körper nachhaltig und schafft erhebliche gesundheitliche Risiken, vor allem für das Herz-Kreislauf-System.
Darüber hinaus steht Nikotin im Verdacht, die Entstehung und das Wachstum von Krebszellen zu fördern. Vom Konsum nikotinhaltiger E-Produkte ist daher unbedingt abzuraten. Diese gehören aufgrund des hohen Abhängigkeitspotenzials von Nikotin vor allem nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.“
In Deutschland ist Minderjährigen der Konsum von E-Zigaretten gemäß
Jugendschutzgesetz (§10 JuschG) grundsätzlich verboten. Studienergebnisse der BZgA aus dem Jahr 2016 haben dennoch gezeigt, dass rund 13 Prozent der
12- bis 17-Jährigen in ihrem Leben schon einmal E-Zigaretten ausprobiert
haben.
Bei vielen der nikotinhaltigen Liquids für E-Zigaretten sind die Geschmackrichtungen besonders auch für jüngere Menschen verlockend; Mango, Bubble Gum oder Cola beispielsweise können den Eindruck
vermitteln, es handle sich dabei um harmlose Lifestyle-Produkte.
Die BZgA informiert Jugendliche unter www.rauch-frei.info und Erwachsene unter www.rauchfrei-info.de über die Risiken des Rauchens und des Konsums von E-Produkten. | Quelle: BZgA