Das EU Parlament hat heute (26.03.2019) der Reform des digitalen Urheberschutzes zugestimmt.
Nun liegt es an den Mitgliedstaaten, in den kommenden Wochen den Beschluss des Parlaments ihrerseits zu billigen. Nach der Billigung und der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt tritt die Sache in
Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen
in nationale Gesetzgebung umzusetzen.
Wenn dies alles so geschieht und umgesetzt wird, haften Internetplattformen (z.B. YouTube, Facebook) für Inhalte, die von den Nutzern hochgeladen werden.
Die beliebten "Memes" und GIFs werden der Webgemeinde wohl erhalten bleiben, da (Zitat 😏) "Erlaubt ist weiterhin das Hochladen geschützter Werke zum Zwecke des
Zitierens, der Kritik, der Überprüfung, der Karikatur oder der Parodie."
Ebenfalls ausgenommen von der Regelung ist das nicht-kommerzielle Hochladen von Werken in Online-Enzyklopädien wie z.B. Wikipedia oder Open-Source-Softwareplattformen wie GitHub.
Auch dürfen Artikel weiterhin "in sehr kurzer Form" in z.B. Google News oder Facebook verlinkt und angezeigt werden. Quelle und weitere Details dazu: Europäisches Parlament
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