Ob kostenfreier Versand, eine Gutschrift über 10 Euro oder 20 Prozent Nachlass beim nächsten Einkauf – viele Betreiber von Online-Shops werben mit Gutscheinen oder Rabatten um Newsletter-Abonnenten.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat sich diese Angebote näher angeschaut und festgestellt, dass die Vergünstigungen oft nur unter bestimmten Bedingungen gewährt und Verbrauchern erst nach der Anmeldung zum Newsletter genannt werden. Für diesen Marktcheck wurden insgesamt 60 Online-Shops abgecheckt, von denen die Verbraucherzentrale 28 Anbieter wegen Irreführung abgemahnt hat.
Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg dazu: „Verbraucher wollen sofort wissen, unter welchen Voraussetzungen ihnen
ein Preisnachlass gewährt wird und nicht erst, wenn ihre Mail-Adresse
schon in der Datenbank des Unternehmens gespeichert ist“
Eine ausführliche Liste mit allen überprüften Online-Shops und einer
Auswertung des Marktchecks ist zu finden auf der Internetseite der
Verbraucherzentrale Hamburg unter