Mit einer Novelle* des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in geänderter Fassung will die Bundesregierung mögliche Fahrverbote für
Diesel-Fahrzeuge aufgrund der Überschreitung des EU-Grenzwertes für
Stickstoffdioxid einschränken.
Sie sollen künftig nur dann in Erwägung
gezogen werden können, wenn in den betroffenen Gebieten ein
Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten
wird. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.
Außerdem sollen Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie Euro VI,
bestimmte Euro 4 und 5 sowie unter bestimmten Bedingungen nachgerüstete
Busse, schwere Kommunalfahrzeuge und Handwerker- und Lieferfahrzeuge
(2,8 bis 7,8 Tonnen) von den Verboten ausgenommen werden.
* PDF: 19/6335; 19/6927
Quelle: Deutscher Bundestag, 12.03.2019 (hib 255/2019) .