Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat in einer Pressemittelung verkündet, dass ab dem 1.November 2019 auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnung beantragen können.
Bislang war dies nur für Personen möglich, die auch mit ihrer Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet waren. Für den Befreiungsantrag steht auch ein Online-Formular zur Verfügung.
Quelle mit weiteren Details (PDF, 234 KB):