Die Deutsche Bundesregierung hat die Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der
COVID19-Epidemie veröffentlicht.
U.a. steht darin, dass Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt bleiben und dass ab dem 4. Mai 2020 Schüler der
Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden
sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen
ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden können.
Das komplette Dokument kann hier im Original-Wortlaut heruntergeladen werden (PDF, 120 KB):
⤓ bundesregierung.de/beschluss-bund-laender-data.pdf