- Die Pfandpflicht wird auf nahezu sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und auf sämtliche Getränkedosen ausgeweitet. Die Ausnahmen für Frucht- und Gemüsesäfte oder -nektare, Sekt oder alkoholische Mischgetränke in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen fallen damit weg.
Für Milchmischgetränke und sonstige Milcherzeugnisse gibt es eine Übergangsfrist bis 01.01.2024. - Ab 01.01.2022 ist das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen grundsätzlich verboten. Ausnahme: leichte Tüten wie sogenannte "Hemdchentüten" (z.B. bei der Selbstbedienung im Obst- und Gemüsebereich). Ausgenommen sind ebenfalls Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von mehr als 50 Mikrometern.
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Freitag, 31. Dezember 2021
Änderungen im Verpackungsgesetz zum 1. Januar 2022
Ab dem 01.01.2022 gibt es folgende Änderungen im Verpackungsgesetz: