Hier drohen hohe Bußgelder - ADAC informiert über die neusten Änderungen
Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte sich vor Fahrtantritt
unbedingt über die im Urlaubsland geltenden Verkehrsbestimmungen
informieren. Denn, anders als in Deutschland, gilt in vielen
europäischen Ländern eine ganzjährige Lichtpflicht am Tag, oder es muss
eine Warnweste im Auto mitgeführt und im Pannenfall getragen werden.
Deshalb hat der ADAC eine Übersicht aller Länder mit Licht- und
Warnwestenpflicht zusammengestellt.
Die Lichtpflicht am Tag gilt in 20 europäischen Ländern, in drei
weiteren Ländern muss in
Wintermonaten das Licht angeschaltet sein. In
Italien müssen Autofahrer auf allen Autobahnen und außerorts mit Licht
fahren. Ansonsten droht ein Bußgeld von mindestens 39 Euro. Noch teurer
kann es in Norwegen werden: hier werden rund 190 Euro fällig. „Licht an“
heißt es auch in Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland,
Island, Litauen, Lettland, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen,
Rumänien, Russland, Schweden, Serbien, Slowenien, der Slowakei, Ungarn
und Tschechien. In Deutschland, Frankreich und der Schweiz gibt es keine
Lichtpflicht, aber die Empfehlung, auch am Tag mit Licht zu fahren.
Neben der Lichtpflicht am Tag müssen Autofahrer im europäischen Ausland
auch auf die Warnwestenpflicht achten. In einigen Ländern ist die Weste
immer mitzuführen, in anderen reicht es, wenn sie im Pannenfall getragen
wird. Die Pflicht, eine reflektierende Weste im Auto zu haben und sie
bei einem Unfall oder einer Panne zu tragen, gilt in Belgien,
Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich,
Portugal, Slowenien, der Slowakei, Spanien und Ungarn. Die Strafen für
Zuwiderhandlung können in den einzelnen Ländern ziemlich hoch sein. In
Portugal müssen Autofahrer, die keine Warnweste dabei haben, mit einem
Bußgeld zwischen 120 und 600 Euro rechnen.
Pressemitteilung ADAC